Wichtige
Corona-Infos
Aktuelle Corona-Infos der UAW
Wichtige Information:
Neue Allgemeinverfügung Gültigkeit ab 14.07.2021:
Die Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung“ wurde mit geringfügigen Änderungen bis zum 30.09.2021 verlängert.
In den Werk- und Förderstätten kann generell eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, unter Berücksichtigung Corona spezifischer Anforderungen, stattfinden, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
Das oben genannte "Betretungsverbot" gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einhalten können.
Weiterhin dürfen die Werkstätten nicht betreten werden von
Zusätzlich zu unserem bereits seit Anfang des Jahres bestehenden UAW-Testkonzeptes für Antigenschnelltest (anlassbezogene Testungen durch ausgebildetes Fachpersonal) bieten wir allen Mitarbeiter*innen und Angestellten der UAW pro Woche zwei Selbsttests an. Diese Tests werden zuhause durchgeführt und ergänzen so unser betriebliches Testkonzept. Ziel der Testungen ist eine schnelle Infektionserkennung und somit die Verhinderung einer Verbreitung des Virus in unseren Betriebsstätten und in Ihrem privaten Umfeld. Die Testungen ersetzen jedoch nicht die vorhandenen und bewährten Schutzmaßnahmen. Abstand – Hygiene – Masken und Lüften bleiben nach wie vor die grundlegenden Schutzmaßnahmen.
Nähere Informationen finden Sie unter „weitere wichtige Corona Infos“.
Für unsere Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH
Neue Allgemeinverfügung Gültigkeit ab 14.07.2021:
Die Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung“ wurde mit geringfügigen Änderungen bis zum 30.09.2021 verlängert.
In den Werk- und Förderstätten kann generell eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, unter Berücksichtigung Corona spezifischer Anforderungen, stattfinden, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
- die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann.
- nicht in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten und mit der sog. „Risikogruppe“ zählen.
Das oben genannte "Betretungsverbot" gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einhalten können.
Weiterhin dürfen die Werkstätten nicht betreten werden von
- Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind.
- Verdachtspersonen, die zur Quarantäne verpflichtet sind.
- Personen, denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass sie enge Kontaktpersonen sind.
Zusätzlich zu unserem bereits seit Anfang des Jahres bestehenden UAW-Testkonzeptes für Antigenschnelltest (anlassbezogene Testungen durch ausgebildetes Fachpersonal) bieten wir allen Mitarbeiter*innen und Angestellten der UAW pro Woche zwei Selbsttests an. Diese Tests werden zuhause durchgeführt und ergänzen so unser betriebliches Testkonzept. Ziel der Testungen ist eine schnelle Infektionserkennung und somit die Verhinderung einer Verbreitung des Virus in unseren Betriebsstätten und in Ihrem privaten Umfeld. Die Testungen ersetzen jedoch nicht die vorhandenen und bewährten Schutzmaßnahmen. Abstand – Hygiene – Masken und Lüften bleiben nach wie vor die grundlegenden Schutzmaßnahmen.
Nähere Informationen finden Sie unter „weitere wichtige Corona Infos“.
Für unsere Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH